en-Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig bedeutet, dass ein Versicherter dann arbeitsunfähig ist, wenn aufgrund einer Krankheit eine vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nur unter der Gefahr der Verschlimmerung oder überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann. Wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt und durch ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis bezeugt, hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung.
In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen und sich auf diese Art und Weise zusätzliche Urlaubstage oder gar Einkommen verschaffen. Tatsächlich meint so mancher Arbeitnehmer, dass «Blaumachen» gar nicht so schlimm sei - doch, stimmt das? Wie gravierend die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit für ein Unternehmen ist, hängt von der Grösse des Unternehmens und von der Branche ab. Tatsächlich entsteht der Volkswirtschaft durch «Blaumachen» jährlich ein beträchtlicher finanzieller Schaden.
Nach Umfragen von Marktforschungsinstituten machen rund 10 Prozent der arbeitenden Bevölkerung gelegentlich «blau» (bei einer angenommenen viel höheren Dunkelziffer). Es sind vorwiegend Männer, die mit 14 Prozent deutlich mehr «blau» machen als Frauen, die bei knapp 6 Prozent liegen.